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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für alle zu schließenden Rechtsgeschäfte zwischen Kunden bzw. Nutzer (im folgenden kurz "Abgeber/s" genannt) des Internetportales www.goldankauf123.at und der Firma Goldankauf Dipl.-Ing. Klaus Joseph Edelmetalle (im folgenden kurz "Goldankauf Joseph" genannt), Schottenring 16, Wiener Börse, 1010 Wien und Triererstraße 12 in D-99423 Weimar.

Abweichende Bedingungen des Abgebers bleiben solange unwirksam, bis Goldankauf Joseph ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer vertraglichen Übereinkunft ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Abgebers.

Übermittlung/ Zusendung

Übermittlungen bzw. Zusendungen von Edelmetallen aller Art, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen durch den Abgeber an Goldankauf Joseph erfolgen ausschließlich auf Risiko und Kosten des Abgebers. Goldankauf Joseph empfiehlt dem Abgeber, die Waren per Post einzusenden, und diese entsprechend ihrem Wert in ausreichender Art und Weise zu versichern. Außerdem wird geraten, die Waren sicher zu verpacken, sodass Beschädigungen während des Versandes ausgeschlossen und die Waren für Dritte nicht erkennbar sind. Der Abgeber hat der Übermittlung/ Zusendung an Goldankauf Joseph eine Eigentumsbestätigung beizulegen. Diese Eigentumsbestätigung ist auch im allgemeinen Verkaufsformular integriert. Bei der Abholung durch den Kurier- oder Werttransport übernimmt Goldankauf Joseph das Versicherungsrisiko sofern die Sendung entsprechend sicher verpackt wurde. Im Besonderen ist bei der Abholung durch einen Kurier- oder Werttransport auf eine Paket-Kantenhöhe von mindestens einem Zentimeter zu achten (verwenden Sie ausschließlich Pakete, Schachteln oder Kartonagen, keine Luftpolsterkuverts).

Der Abgeber versichert, dass die an Goldankauf Joseph übermittelten Waren dessen uneingeschränktes Eigentum sind, dessen alleiniger Verfügungsbefugnis unterliegen, aus keiner strafbaren Handlung stammen und weder übereignet oder verpfändet sind.

Außerdem bestätigt der Abgeber, dass alle im Ankaufsformular getätigten Angaben, insbesondere Angaben zum vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, korrekt sind und eigenhändig von dem Abgeber ausgefüllt wurden.

Preisangebot

Nach Begutachtung und Prüfung der vom Abgeber übermittelten Waren unterbreitet Goldankauf Joseph, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder postalisch ein Kaufangebot. Sollte die Abgabe eines Kaufangebotes nicht möglich sein, sendet Goldankauf Joseph die von dem Abgeber übermittelten Waren an die im Ankaufsformular angegebene Adresse zurück.

Fixierung (Edelmetall Kurs Fixierung)

Grundsätzlich steht es jedem Verkäufer frei, den aktuellen, vom Goldrechner angezeigten Edelmetallkurs (bez. Auszahlungsbetrag) kostenlos zu fixieren. Dipl.-Ing. Klaus Joseph Edelmetalle verpflichtet sich zur verbindlichen Auszahlung des jeweilig fixierten Geldbetrages, sofern der in der Fixierung angegebene Reinheitsgehalt sowie die angegebene Menge der Ware dem tatsächlichen Reinheitsgehalt und der Menge der abgegebenen Ware entsprechen. Die Fixierung ist auch für den Verkäufer bindend. Ein bereits fixierter Goldpreis für eine Ankaufseinheit kann nicht noch einmal fixiert werden. Der Verkäufer kann aber beliebig viele Fixierungen für unterschiedliche Ankaufseinheiten vornehmen. Voraussetzung ist, dass die jeweilig fixierte Edelmetallmenge auch tatsächlich an Dipl.-Ing. Klaus Joseph Edelmetalle binnen 10 Tagen ab Fixierung geliefert wird. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist geliefert, ist Dipl.-Ing. Klaus Joseph Edelmetalle von der Verpflichtung zur Auszahlung des fixierten Geldbetrages befreit.

Ausnahmen bei der Fixierung (Edelmetall Kurs Fixierung)

Der Goldrechner ist mit den aktuellen Live Kursen der jeweiligen Rohstoffbörse verbunden. Sollte es aufgrund eines technischen Fehlers zur Ausgabe eines deutlich überhöhten Auszahlungsbetrages kommen, der von einem Verkäufer auch fixiert wird, ist Dipl.-Ing. Klaus Joseph Edelmetalle von der Ankaufsverpflichtung und der Bezahlung des fixierten Auszahlungsbetrages entbunden. Ein deutlich überhöhter Auszahlungsbetrag wäre, wenn der vom Goldrechner angezeigte Auszahlungsbetrag den an der Rohstoffbörse gehandelten Edelmetallpreis übersteigt.

Rücksendung

Die Pflicht zur Rücksendung durch Goldankauf Joseph beschränkt sich auf das ordnungsgemäße postalische Abschicken der Ware durch ein anerkanntes Post-, Zustellungs- oder sonstiges Transportunternehmen. Mit ordnungsgemäßer Versendung geht die Gefahr des zufälligen oder sonst durch Dritte herbeigeführten Untergangs bzw. einer Beschädigung der Waren auf den Abgeber über.

Nach Erhalt der Rücksendung ist der Abgeber verpflichtet, die Warensendung auf Vollständigkeit (wie z.B. Gewicht, Menge, Stückzahl usw.) und Beschädigung zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen sind Goldankauf Joseph unverzüglich mitzuteilen.

Versäumt der Abgeber die Rügefrist oder kommt der Abgeber der unverzüglichen Prüfungsverpflichtung nicht nach, gilt die Rücksendung als genehmigt.

Rücksendung von Schmuck- und Edelsteinen

Das kostenlose Auslösen und die kostenlose Rücksendung der Schmuck- und Edelsteine erfolgt nur, wenn das im Verkaufsformular unter „was ich Ihnen sonst noch mitteilen möchte“ ausdrücklich angeführt wurde. Eine mündliche Aufforderung kann nicht berücksichtigt werden, da bei der Analyse Steine jeglicher Art ohne Begutachtung sofort entsorgt werden. Bei direkter Abgabe einer Sendung in einer Filiale oder einem Büro von Goldanauf123 muss ein deutlicher, schriftlicher Vermerk "bitte Steine zurücksenden" als Beilage zur Sendung erfolgen.

Begutachtung und Prüfung

Der Abgeber genehmigt Goldankauf Joseph, das Anfeilen aller übermittelten Waren zur Prüfung der Echtheit und Reinheit. Dabei ist ein Eingriff in die Substanz der Ware dergestalt notwendig, dass eine Abfeilen von bis zu 7 mm an einzelnen Stellen der Ware vorgenommen werden muss. Hiermit erklärt sich der Abgeber unwiderruflich für einverstanden. Gleiches gilt für daraus folgende Beschädigungen. Er verzichtet insoweit auf etwaige Schadensersatzansprüche. Im übrigen können Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ersetzt werden.

Haftung

Ansprüche des Abgebers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Abgebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Goldankauf Joseph, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Goldankauf Joseph nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Abgebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Abgeber verzichtet jedoch unwiderruflich auf Ersatz solcher Schäden, die durch das Anfeilen an sich entstehen können. Gleiches gilt für hierdurch entstehende Folgeschäden.

Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Mängel

Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Abgeber unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Abgebers beim Logistikunternehmen durchgeführt werden kann. Der Abgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Logistikunternehmen unverzüglich bei Goldankauf Joseph begutachtet und abgeholt wird. Sollten dadurch Kosten entstehen erklärt der Abgeber die Übernahme dieser Kosten.

Ankauf und Kaufpreiszahlung

Die Übersendung der Waren durch den Abgeber stellt eine Aufforderung an Goldankauf Joseph dar, ein Kaufangebot abzugeben. Nach Prüfung der Ware unterbreitet Goldankauf Joseph dem Abgeber im Falle eines Kaufinteresses ein Angebot. Sobald der Abgeber das Kaufangebot von Goldankauf Joseph angenommen hat, wird die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages eingeleitet.

Der Abgeber wählt zwischen einer Banküberweisung und der Geldbetrag Zustellung durch die Post AG.

Handelt es sich bei dem Abgeber um einen Unternehmer iSd. § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer Goldankauf Joseph eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen. Eine mögliche MwSt. wird nur nach Absprache, vorherige Prüfung der Steuerunterlagen und nach schriftlicher Bestätigung von Goldankauf Joseph ausgezahlt.

Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an Goldankauf Joseph über.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Kaufleute ist Weimar.

Salvatorische Klausel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen und regeln das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden.

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nich